Infografik zur gesetzlichen Gewährleistung in der Europäischen Union. Für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden, gilt eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von mindestens zwei Jahren. Für gebrauchte Waren kann in einigen Ländern eine kürzere Frist gelten, die jedoch mindestens ein Jahr betragen muss. Wenn eine Ware nicht der Beschreibung entspricht oder nicht wie vorgesehen funktioniert, ist der Verkäufer für den Mangel verantwortlich und muss eine kostenlose Reparatur oder einen kostenlosen Ersatz anbieten. In bestimmten Fällen können Verbraucherinnen und Verbraucher außerdem eine angemessene Minderung des Kaufpreises oder eine vollständige Rückerstattung verlangen. Kontaktieren Sie den Verkäufer so schnell wie möglich und legen Sie einen Kaufnachweis vor, zum Beispiel eine Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug. Eine freiwillige Handelsgarantie des Verkäufers oder Herstellers gilt unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung. Die Infografik enthält außerdem einen QR-Code mit weiterführenden Informationen der Europäischen Union zum Thema Gewährleistung.